Pressemitteilung

Veröffentlicht am 3. März 2016

Pressemitteilung: Klage gegen Versammlungsbehörde

TierrechtlerInnen nehmen einschränkende Demonstrationsauflagen nicht länger hin

Hamburg, den 03.03.2016

Seit mehr als zwei Jahren demonstrieren TierrechtlerInnen gegen das Tierversuchslabor LPT in Hamburg-Neugraben. Die Versammlungsbehörde reagiert mit einschränkenden Demonstrationsauflagen. Die AktivistInnen sehen sich in ihrem Recht auf freie Versammlung eingeschränkt und werden am Donnerstag, den 10. März Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Die Klageeinreichung wird von einer kreativen Protestaktion von 11 bis 13 Uhr vor dem Haus der Gerichte begleitet.

Versammlungsfreiheit endet vor den Toren des Versuchslabors LPT

Seit mehr als zwei Jahren demonstrieren TierrechtlerInnen gegen das Tierversuchslabor LPT in Hamburg-Neugraben. Versuche an Tieren sind in der öffentlichen Debatte heftig umstritten. Die TierversuchsgegnerInnen organisieren im Rahmen der Kampagne LPT-Schließen mehrmals im Monat Protestaktionen, um das Unternehmen mit seiner Geschäftspolitik zu konfrontieren und ihre Ablehnung von Tierversuchen zu verdeutlichen.
Die Versammlungsbehörde reagiert auf die andauernden Proteste mit Auflagen, die nach Ansicht der AktivistInnen ihr Demonstrationsrecht einschränken. Zum Standard jeder Anmeldebestätigung gehört mittlerweile die Auflage Redebeiträge und das Skandieren von Slogans auf 5 Minuten pro Stunde zu beschränken. Das Demonstrieren unmittelbar vor den Toren von LPT ist ebenso untersagt wie das Rufen von bestimmten Sprüchen wie z.B. „LPT – Tiermörder“. „Die Versammlungsbehörde hat den Auftrag, das Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit sicherzustellen, stattdessen werden berechtigte Proteste eingeschränkt,“, so Martina Kunze, Pressesprecherin der Kampagne LPT-Schließen: „Es ist erschreckend, dass faktisch demonstrationsfreie Räume entstehen, in denen eine Kritik an Tierversuchen und der massenhaften Tötung der Tiere nicht mehr wahrzunehmen ist.“
Gemeinsam mit der Anwältin Cornelia Ganten-Lange werden die AktivistInnen nun eine Fortsetzungsfeststellungsklage beim Verwaltungsgericht einreichen. Ziel ist es, die erlassenen Auflagen als rechtswidrig einstufen zu lassen und damit die Einschränkungen für künftige Proteste aufzuheben. “Wir klagen gegen die Auflagen, weil durch diese wesentlich in das Versammlungsrecht eingegriffen wird. Die Möglichkeit der freien Meinungsäußerung wird den VersammlungsteilnehmerInnen verwehrt.”, so Ganten-Lange, Fachanwältin für Verwaltungsrecht.

Klageeinreichung und Kundgebung vor Verwaltungsgericht am 10.03.2016:
Die Klageschrift werden die AktivistInnen am Donnerstag beim Verwaltungsgericht einreichen. In der Zeit von 11 bis 13 Uhr rufen die AktivistInnen zu einer Kundgebung vor dem Haus der Gerichte (Lübeckertordamm 4, HH-St.Georg) auf. Über den gesamten Zeitraum der Aktion werden mehrere AktivistInnen von Auflagenbescheiden „erschlagen“ auf dem Boden liegen, um die gegenwärtigen Einschränkungen auch sinnbildlich zur Geltung zu bringen.

Weitere Informationen für PressevertreterInnen:
Wir möchten Sie herzlich als PressevertreterInnen zur Aktion am 10.03. begrüßen. Auch für Hintergrundgespräche stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Auf Anfrage senden wir Ihnen weitere Hintergrundinformationen zum Thema zu. Sie erreichen uns per E-Mail unter info@lpt-schliessen.org. Für weitere Informationen zur Kampagne besuchen Sie bitte auch unsere Webseitelpt-schliessen.org



Comments are closed.

Back to Top ↑

{"value":"\n